Warnung vor Greußener Gänsebrust

Verschiedene Verbraucherministerien warnen vor dem Verzehr der „Greußener Gänsebrust mild geräuchert 80 g“, die bundesweit in geringen Mengen in Supermärkten angeboten wird.

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit teilte mit, dass Verpackungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 5. Januar 2009 und der Qualitätskontroll-Nummer L8329319 betroffen sind. Hersteller ist die Salami- und Schinkenfabrik in Greußen (Kyffhäuserkreis).

Als Grund für die Warnung berichtet das Thüringer Ministerium: „Die Warnung erfolgt vorsorglich wegen einer möglichen Gesundheitsgefährdung durch den Verzehr des Erzeugnisses als Folge einer mikrobiologischen Verunreinigung“.

Eine Folge des Verzehrs könnte Übelkeit und Durchfall sein. Neben dem Thüringer Ministerium warnt auch das baden-württembergische Verbraucherministerium vor dem Verzehr der besagten „Greußener Gänsebrust“.

Falls man die belastete „Greußener Gänsebrust“ gekauft haben sollte, empfiehlt es sich, diese zurück zum Supermarkt zu bringen.