EU: Mehr Schutz gegen unlautere Handelspraktiken für Landwirte

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Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) verabschiedete am 4. Juli eine Reihe von Empfehlungen zur Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette, mit denen er deutlich macht, dass die Europäische Union mehr für die Einkommenssicherung der Landwirte tun muss. Die Empfehlungen zielen darauf ab, die negativen Auswirkungen der hohen Preisvolatilität zu verringern, um „die Landwirtschaft in allen Regionen [der Europäischen Union] zu bewahren und damit auch die Lebensfähigkeit des ländlichen Raums zu erhalten“.

In der vom Bürgermeister von La Canourgue, Jacques Blanc (FR/EVP), erarbeiteten Stellungnahme des AdR, die mit großer Mehrheit auf der AdR-Plenartagung verabschiedet wurde, wird insbesondere empfohlen, den Geltungsbereich der Richtlinie auszuweiten sowie die Liste der unlauteren Handelspraktiken, die allen Akteuren der Lebensmittelversorgungskette untersagt sind, zu ergänzen. Weiterhin wird mit Blick auf mögliche künftige missbräuchliche Praktiken vorgeschlagen, ein grundsätzliches Verbot unlauterer Handelspraktiken in die Richtlinie aufzunehmen.

Der Europäische Ausschuss der Regionen begrüßt zwar, dass die Europäische Kommission seiner in der AdR‑Stellungnahme zur Regulierung der Preisvolatilität erhobenen Forderung nachkommt und die Initiative ergreift, um europäische Rechtsvorschriften zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken zu erlassen, ist jedoch der Auffassung, dass diese Richtlinie nicht ausreicht, um die Lage der Landwirte zu verbessern, wenn nichts am globalen Rahmen, in dem diese tätig sind, geändert wird.

In diesem Zusammenhang weist der Hauptberichterstatter Jacques Blanc darauf hin, dass „es darüber hinaus notwendig sein wird, Vertragsabschlüsse für Erzeuger attraktiv zu machen, weitere Maßnahmen zugunsten der Preistransparenz zu ergreifen, die übermäßige Konzentration im Vertrieb, im Agrar- und Lebensmittelsektor und bei den landwirtschaftlichen Betriebsmitteln zu bekämpfen und fairere internationale Handelsbeziehungen im Agrarbereich zu entwickeln“.

Die Einkommen der Landwirte liegen derzeit 40 % unter dem Durchschnittsgehalt. Gegenwärtig sieht die Aufteilung des Werts landwirtschaftlicher Erzeugnisse folgendermaßen aus: Der Landwirt erhält im Durchschnitt 21 %, der Verarbeiter 28 % und der Händler 51 %. Auf der kommunalen Ebene wird die Auffassung vertreten, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um diesen Trend umzukehren und den Anteil, der Landwirten von den Lebensmittelausgaben der Haushalte zufließt, anzuheben, wie es auch in der AdR-Stellungnahme zur GAP nach 2020 empfohlen wird.