Sharm el-Sheikh und das Flugverbot – Was Reisende tun können gegen die Misere: Als ob die Urlauber in den vergangenen Jahren auf dem Sinai noch nicht genug gelitten hätten, immer wieder kamen politische und andere Aktivitäten den Urlaubern in die Quere. Wegen des Absturzes der russischen Maschine dieser Tage – gilt Flugverbot. Die Lufthansa und ihre Tochtergesellschaften stoppen mit sofortiger Wirkung die Flüge zur Sinai-Halbinsel und zum Urlaubsort Sharm el Sheikh. Diese Vorsichtmaßnahme wurde auch von britischen, irischen, ukrainischen und französischen Behörden aufgrund der akuten Terrorismusgefahr, die in der ägyptischen Region besteht, empfohlen. Von der Maßnahme sind geschätzte 20 000 Urlauber betroffen.
Sharm el-Sheikh Flugverbot – Dies gilt!
Unter normalen Umständen und in Übereinstimmung mit EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 müssen Airlines Passagiere nicht entschädigen, wenn die Flugabsage 14 Tage zuvor angekündigt wird. Wird die Flugabsage innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt, ist die Airline verpflichtet, Passagieren einen alternativen Flug anzubieten. Der Flugstart darf nicht mehr als zwei Stunden und die Landung nicht mehr als vier Stunden vom ursprünglichen Termin abweichen. Werden diese Bedingungen eingehalten, steht Passagieren keine Entschädigung zu.
Passagiere, die einen Flug nach Sharm el-Sheikh gebucht haben, der innerhalb der nächsten Tage stattfinden sollte, haben Anspruch auf eine Entschädigung. Flugabsagen für Flüge, die in mehr als zwei Tagen stattfinden sollten, wird empfohlen ihre Airline oder Reisebüro zu kontaktieren.
Allgemein gilt jedoch, dass plötzliche Flugabsagen aufgrund von politischer Instabilität und Terrorismusgefahr zu ”außerordentlichen Umständen” zählen. Das bedeutet, dass gemäß Fluggastrechteverordnung 261/2004 zweifelhaft ist, ob eine Entschädigung ausgezahlt wird.
Eve Büchner, CEO von refund.me sagt dazu:
”Fluggäste sollten sich dessen bewusst sein, dass die Mehrheit der abgesagten Flüge auf die von der Regierung empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen zurückgeht. Wenn das Flugverbot aufgehoben wird, werden die Airlines vor einer Herausforderung stehen, die Umbuchungen, Neubuchungen und Neuorganisation des Flugplans erfolgreich zu bewältigen. Erst dann wird es genügend Gelegenheiten geben, eigene Rechte auf Grundlage von der Verordnung 261/2004 einzufordern.” Insofern ist vorab noch Vorsicht angesagt.