Pestizidbelastung bei unbehandelten Zitrusfrüchten

Viele Verbraucher denken, dass „unbehandeltes“ Obst wie Zitrusfrüchte ohne Bedenken verzehrt und die Schale z.B. für Kuchen oder Cocktails verwendet werden kann. Dem ist leider nicht so.

„Unbehandelt“ bedeutet nämlich nur, dass das Obst nicht mit Wachs oder Pflanzenschutzmitteln wie Fungiziden nachbehandelt wurde.

Da der Begriff „unbehandelt“ rechtlich ungeschützt ist, kann sich der Verbraucher auf Qualitätszusagen, die mit diesem Begriff assoziiert werden, nicht verlassen.

Vielmehr müssen Konsumenten damit rechnen, dass Obst während des Wachstums mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wird. Eine Ausnahme bildet hierbei lediglich Bio-Obst. Zu den Vorzügen von Bio-Obst schreibt T-Online Lifestyle:

Zitrusfrüchte aus ökologischem Anbau hingegen dürfen weder mit Pflanzenschutz- noch mit Konservierungsmitteln in Kontakt kommen. Zu erkennen sind sie an einer matten Schale. Allerdings sind Bio-Früchte deutlich teuerer und müssen sorgfältig gelagert werden. Dafür hat das Bio-Obst einen angenehmen Nebeneffekt: Studien zeigen, dass Bio-Orangen bis zu einem Drittel mehr Vitamin C enthalten als konventionell erzeugte.

Allerdings kann man auch auf Zitrusfrüchte aus herkömmlichem Anbau zurückgreifen, wenn man die folgenden Tipps beachtet. T-Online Lifestyle schreibt hierzu:

Zwar schützt die dicke Schale das Obst in der Regel vor den Giftstoffen, doch beim Schälen geraten sie häufig an das Fruchtfleisch und die Hände. Deshalb gilt: Die Früchte vor dem Schälen gründlich mit lauwarmem Wasser waschen und anschließend mit Küchenkrepp trocken reiben. Danach die Hände waschen. Wer selbst Saft auspresst, sollte dabei ein Papiertuch benutzen.

Das Beispiel „unbehandelte“ Zitrusfrüchte zeigt meiner Meinung nach wieder einmal auf, dass Verbraucher häufig im Nahrungsmittel-Sektor bewusst getäuscht werden, um den Profit der Nahrungsmittel-Industrie zu steigern. Ich halte solche Machenschaften zu Lasten der Gesundheit der Verbraucher für unverantwortlich.

Der Staat ist gefordert, sich deutlich aktiver für den Verbraucherschutz zu engagieren. Halbherzige Versuche sollten dabei lieber vermieden werden.