„Dresdner Stollen“ im Rezeptbuch besser nur mit ®

Via Intern.de las ich heute einen interessanten Artikel, den alle anderen Anbieter von Rezepten ebenfalls lesen sollten. Hier geht es um den „Dresdner Stollen® “ und der Schutzverband Dresdner Stollen e.V. fordert in diesem Einschreiben mit Rückschein dazu auf, die Bezeichnung „Dredsner Stollen®“ mit Vorsicht zu genießen. Dies gelte selbst dann, wenn es um ähnliche Rezepte für solche Stollen geht.

Ich für meinen Teil habe kein solches Rezept in meinem Blog, dennoch ist es immer mehr völlig unklar über was man denn überhaupt noch schreiben darf, ohne Markenrechte anderer zu verletzen.

So schreibt Intern.de in dem betreffenden Artikel:

„“Auch Carola Enning von der hausfrauenseite.de hat ein solches Schreiben erhalten und wird darin informiert, dass ein Dresdner Stollen®, Dresdner Christstollen® oder auch Dresdner Weihnachtsstollen® nur dann als solcher bezeichnet werden darf, wenn er den Anforderungen der Kollektivmarkensatzung des Schutzverbandes entspricht. „Vor allem kann ein Dresdner Stollen® nur in Dresden von einem Mitgliedsbetrieb des Schutzverbandes“ gebacken werden.

Das war noch nicht so ganz so streng geregelt als die Schwiegeroma von Carola Enning „ihr“ Rezept für einen Dresdner Stollen noch mit Tinte auf Papier brachte. Doch der Schutzverband hat in den letzten Jahren so viele Mühen und vor allem Kosten auf sich genommen, den Dresdner Stollen nicht zuletzt aufgrund seiner geografischen Herkunftsangabe zu einem Markenartikel zu machen, dass jetzt keine anderen Stollenrezepte neben dem Einen geduldet werden dürfen.

Nicht einmal Zusätze wie Stollen „nach Dresdner Art“ will der Schutzverband zulassen. Stattdessen beruft man sich auf §16 Abs. 1 und 3 MarkenG, wonach der Markeninhaber bei der Wiedergabe der Marke „in einem Wörterbuch, einem Lexikon oder einem ähnlichen Nachschlagewerk“ (z.B. auch Rezeptbuch) den Hinweis verlangen darf, dass es sich um eine eingetragene Marke handelt. Das aber nur, wenn sonst der Eindruck vermittelt wird, dass es sich bei der Markenbezeichnung um einen Gattungsbegriff handelt.

Das wiederum ist im Fall des Dresdner Stollens etwas schwierig. Das Rezept der Schwiegeroma und auch teilweise über 100 Jahre alte Funde bei Google Books belegen, dass es sich beim Dresdner Stollen einst um einen Gattungsbegriff handelte. Der wurde dann aber zu einer eingetragenen Marke und darf deswegen heute nicht mehr den Eindruck erwecken, ein Gattungsbegriff zu sein. „“ Quelle: Intern.de

  1. Deutsche Wortmarke „Dresdner Christstollen“ – DE 39542517
  2. Deutsche Wortmarke „Dresdner Stollen“ – DE 00654182
  3. Deutsche Wortmarke „DresdnerWeihnachtsstollen“ D839742758
  4. Deutsche Wortmarke „Dresdner Stollen“ DE 397 53097
  5. Europäische Wortmarke „Dresdner Christstollen“ EM 00262949